Nicht zugelassene Arzneimittel

Es kann vorkommen, dass das von Ihnen gewünschte Produkt keine Marktzulassung in der Schweiz hat. In diesem Fall benötigen wir die schriftliche Bestätigung von einer Ärztin oder einem Arzt mit eidgenössisch anerkanntem Weiterbildungstitel in Nuklearmedizin und einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung, sich bei der Anwendung von nicht zugelassenen Radiopharmazeutika am Menschen an Art. 49 Para. 1 bis 6 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV; SR 812.212.1) zu halten.

Falls zugelassene Alternativprodukte auf dem Markt erhältlich sind, ist der Anwender verpflichtet, die Anwendbarkeit für seinen Fall zu prüfen und bei Gleichwertigkeit das zugelassene Produkt zu verwenden.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

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